Rahmenvertrag zur Absicherung der Arbeitszeit- und Entgeltkonten
durch die Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.


In § 3 Nr. 1.44 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe ist zur Absicherung
des Ausgleichskontos vorgesehen, daß der Arbeitgeber in geeigneter Weise auf seine
Kosten sicherzustellen hat, daß das Guthaben jederzeit bestimmungsgemäß ausgezahlt
werden kann, insbesondere durch Bankbürgschaft, Sperrkonto mit treuhänderischen
Pfandrechten oder auch eine Hinterlegung bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse
der Bauwirtschaft.
Das Angebot kann somit an Stelle der im Tarifvertrag genannten Bankbürgschaft treten.

Das Angebot:

  • Nur Mitgliedsunternehmen können diesen Service in Anspruch nehmen.
  • Der Rahmen beträgt 4,5 % der Brutto-Lohn- und Gehalts-Summe, maximal
    409.033,50 €.
  • Bürgschaftsbedarf über 409.033,50 € ist individuell mit der VHV zu regeln.

Der Verfahrensweg

  • Antragstellung auf Teilnahme an die Verbände (formlos).
  • Vorlage der beiden letzten Jahresabschlüsse des Unternehmens bei der VHV
  • Halbjährliche Berichterstattung über den Stand der AZ-Konten an die VHV.

Kosten

  • Mindestens 1,60 % p.a. der Bürgschaftssumme gemäß banktechnischer Berechnung.
  • 255,65 € pro Geschäftsjahr für die Bonitätsprüfung für Unternehmen, die nicht am
    Bürgschaftsservice teilnehmen.
  • Ab der 4. Ausfertigung pro Bürgschein eine Bearbeitungsgebühr von 25,56 €.