Eingetragenes Logo „Wir zimmern mit Hand und Verstand“


Mitglieder haben das Recht zur Führung des Emblems für das Zimmererhandwerk
„Wir zimmern mit Hand und Verstand“.

Das Handwerksemblem ist beim deutschen Patentamt unter der Nr. 1.165.613 in der
Warenzeichenrolle eingetragen. Die Führung des Zeichens setzt voraus, dass die Zeichensatzung
des Warenzeichen- und Dienstleistungsmarkenverbandes des Deutschen
Baugewerbes e.V. eingehalten wird.